Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.

Mein Vater hat zum 30.09.2012 die Kündigung für seine Wohnung bekommen. Diese hatte das Vermieter Ehepaar mit einer Frist von 3 Monaten geschrieben. Darauf haben wir ein Einspruch per Einschreiben mit Rückschein geschrieben, da mein Vater schon 6 Jahre in dieser Wohnung lebt, somit ja eine Kündigungszeit von 6 Monaten besteht.

Gestern bekam er dann ein Schreiben (Handschriftlich - wie im übrigen alles wie Mietvertrag und auch Kündigung) was ein Nachtrag zur Kündigung sei und dort dann zum 31.12.2012 gekündigt wird.

Ist dies Rechtens ? Da die erste Kündigung ja nicht rechtens war wegen der zu kurzen Frist. Können die Vermieter die ausgesprochene Kündigungsfrist so ändern und müssen sie eine neue Kündigung schreiben ab dem aktuellen Datum?

Vielen Dank für Eure Hilfe!