Wa alaykum assalam wa rahmatullahi wa barakatuh,
Wie du bereits erwähnt hast, nennt Allah, subhanahu wa ta'ala, in Sure 5 Vers 3 das Fleisch, welches uns zu essen verboten ist & diese Regel hat eine allgemeine Gültigkeit.
Er, subhanahu wa ta'ala sagt:
,,Verboten ist euch der Genuss von Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist, und der Genuss von Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist - außer dem, was ihr schlachtet - und verboten ist euch, was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist, (....)" [5:3]
Das, was uns in Sure 5 Vers 5 nun erlaubt worden ist, ist das Fleisch, welches von den Juden und Christen auf die Art und Weise geschlachtet worden ist, wie es auch uns vorgeschrieben wurde - d.h jedoch, dass wenn die Juden oder Christen dem zuwiderhandeln, indem sie das Tier nun ersticken, erschlagen, usw. oder indem sie im Namen von Jesus, alayhi salam, oder jemand / etwas Anderen schlachten, dass dieses Fleisch für uns dann zu Essen verboten ist.
Zudem sind ein Großteil der in Deutschland lebenden Menschen auch nicht unbedingt Christen (also Leute der Schrift), sondern Atheisten, Deisten oder Agnostiker.
Wenn man das Fleisch also nicht gerade direkt in einem jüdischen Geschäft oder von einem von praktizierenden Christen betriebenen Bauernhof kauft, braucht man grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass das in einem Supermarkt verkaufte Fleisch von Ahlul Kitab geschlachtet wurde.