Hallo,in einer Mietwohnung gibt es einen Wasserschaden den auch die Wohngebäudeversicherung anstandslos übernimmt.Nun müsse die Mieter in der Zeit der Instandsetzung in ein Hotel da Küche und Bad betroffen sind.Wie sieht es mit der Verpflegung aus? Die können ja nicht kochen zur Zeit.

Wohngebäude des Vermieters übernimmt nicht.