Hallo, wer kennt sich im Erbrecht aus? Darf die Bewohnerin eines Altenheims, sofern Sie voll geschäftsfähig ist, etwas von ihrem Nachlass an einen Ehrenamtlichen ihres Altenheims vererben? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das hauptamtliche Personal rechtlich nichts erben darf. Wie verhält es sich nun mit Menschen, die auf Grundlage einer Ehrenamtsvereinbarung freiwillig und unentgeltlich im Altenheim mithelfen?
Meine Frage bezieht sich auf eine Kurzgeschichte, an der ich schreibe. Ich vermute aber, dass es klare juristische Reglungen für das reale Leben gibt :-)
Vielen Dank fürs Antworten und Euer geteiltes Expertenwissen!!!
Herzliche Grüße, Anne