Salue!
Mir M19 wird von einer Person W15 vorgeworfen das ich Sie zu einem BlowJob gezwungen haben soll. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch meine Ex Freundin W18. Viele reden bei der ganzen Geschichte von einem Narzisstischen Verhalten von der W15 da Sie sich von mir verarscht gefühlt hat und anscheinend mehr wollte in Sachen von Beziehung.
Nachdem ich Wind davon bekommen habe, habe ich die Verleumdung angezeigt. Sie behauptet auch ich hätte Sie zum Kontakt usw. gezwungen obwohl es noch Nachrichten gibt wo Sie keinen Kontakt Abbruch akzeptieren wollte. Anscheinend kam es zur gegen Anzeige weil Sie bei ihrer Behauptung bleibt. Sie selber hat mir so oft geschrieben das Sie mir gerne einen Blowjob geben würde.
Das Problem. Es zählt unter Vergewaltigung und ich weis nicht was auf mich zu kommt da es bei einer Vergewaltigung keine Aussage gegen Aussage gibt.
Hat von euch jemand Erfahrungen was das Thema Schwere Verleumdung angeht?
Grüße!