Ist man als Vater zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, auch wenn die Mutter es nicht einfordern möchte? Sie hat wegen des Kindes ihre Ausbildung abgebrochen und war davor noch Schülerin. Der Vater ist vollverdienend, sie waren aber nie zusammen. Sie möchte nicht, dass ihr "Ex-Partner" ihr über den Kindesunterhalt hinaus zu weiteren Zahlungen verpflichtet ist. Sie hat sich für das Kind entschieden und will den Mann nicht über den selbstverständlichen Kindesunterhalt hinaus mit Zahlungen belasten. Jedoch bezieht sie nun gezwungener Maßen Hartz 4. Kann es sein, dass das Amt nun von ihrem Ex selbst den Betreuungsunterhalt verlangt und ihr weniger oder kein Hartz-4 zahlt, wenn der Mann genügend verdient? Gibt es Möglichkeiten oder eine rechtliche Grundlage, um gegen die Entscheidung des Amts vorzugehen? 2. Können sich beide Parteien später unabhängig von Hartz 4 gegen das Betreuungsgeld entscheiden? Es kann doch nicht sein, dass der Staat den Vater dazu zwingt, wenn die Mutter es nicht verlangen will. Danke für die Auskunft! Ich frage als beratende Außenstehende und möchte dem Vater helfen, da ich das System sehr ungerecht empfinde. Wieviel muss man als Mann den noch zahlen, wenn man weder das Kind mehr als einmal im Monat sieht, noch sich bewusst für das Kind entschieden hat (versus Mutter)!!