Im Vertrag steht, dass sich der Käufer verpflichtet, sich vor dem Kauf über evtl Allergien, Unverträglichkeiten mit anderen Tieren im Haus, usw abzuklären. Tut der Käufer das nicht und der Hund geht zurück an den Verkäufer, so wird eine Vertragastrafe in Höhe des Kaufpreises fällig, welche sich dann gegen null mit dem Rückkaufsrecht des Verkäufers aufrechnet. Ist das rechtens?