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Aus dem Langenscheidt:
kụ̈n·di·gen; kündigte, hat gekündigt; [Vt/i] 1 (etwas) kündigen eine vertragliche Vereinbarung zu einem bestimmten Termin auflösen, beenden ↔ etwas abschließen <eine Arbeit, einen Kredit, eine Wohnung kündigen; (etwas) fristgerecht, fristlos kündigen>: Hiermit kündige ich das Mietverhältnis zum 1. Oktober; Er hat (seine Stelle) gekündigt und sich einen neuen Job gesucht;
[Vi] 2 jemandem kündigen (als Arbeitgeber) einen Arbeitsvertrag lösen ≈ jemanden entlassen: Die Firma kündigte ihm fristlos
3 jemandem kündigen (als Vermieter) den Vertrag mit dem Mieter lösen
auf·kün·di·gen (hat) [Vt] 1 etwas aufkündigen ≈ kündigen <ein Arbeitsverhältnis aufkündigen>
2 jemandem die Freundschaft aufkündigen jemandem sagen, dass man nicht mehr sein Freund sein möchte.
hoffe ich konnte helfen