Ganz kurz: Ein Physiotherapeut hat meinem Schwiegervater aus Versehen mehrere Rippen gebrochen.

Er verlies die Behandlung mit Schmerzen und ein paar Tage hat ein Arzt die Rippenbrüche diagnostiziert.

Nun die Frage: Kann hier, auch wenn es sich natürlich nicht um Vorsatz handelte, ein Schmerzensgeld eingefordert werden? Und wenn ja, wie und bei welcher Stelle?