Hallo zusammen,

ich hatte im November 2014 einen Unfall. Ich habe bei einem Fahrradladen einen Reperaturkostenvoranschlag eingeholt. Nach 5 Monaten hat die Versicherung des Verursachers endlich gezahlt, aber nur 2/3 Drittel des Kostenvoranschlages.

De Facto ist das Fahhrad ein Totalschaden und ich würde mir lieber von den 300 € ein neues kaufen (gebraucht), anstatt noch 150 € zum Voranschlag draufzulegen und es reparieren zu lassen.

  • Kann ich von der gegnerischen Haftpflicht den vollen Betrag verlangen?
  • muss ich die Reparatur vornehmen lassen?
  • muss ich den Differenzbetrag zwischen Neukauf und Erstattungsbetrag zurückzahlen?
  • hat die Haftpflichtversicherung überhaupt einen Anspruch auf Belege zur Verwendung des Geldes (auf dem Brief steht "Gemäß § 249 Abs. 2 BGB ist die MwSt. nur dann erstattungsfähig, wenn sie tatsächlich anfällt. Zum Nachweis dieser Position bitten wir daher um Zusendung der entsprechenden Reparaturrechnung) ? [auf dem Brief ist keine MwSt. aufgeführt oder ersichtlich.

Vielen Dank!