Eine Frau mit der deutschen und der thailändischen Staatsbürgerschaft ist in Deutschland gestorben. Sie hinterließ hohe Schulden. Die 1. Erbin (Tochter) hat das Erbe in Deutschland ausgeschlagen. Dann erhielt der 2. Erbe (Sohn), der schon immer in Thailand lebt vom Amtsgericht die Information, dass er der nächste Erbe ist. Der Sohn hat keine finanziellen Mittel, in Thailand zur deutschen Botschaft zu gehen und das Erbe rechtsmäßig auszuschlagen. Welche Rechtsfolgen hätte es, wenn der Erbe in Thailand den Brief vom Amtsgericht ignorieren würde? Weiß jemand an wen man sich wenden kann um eine kostenlose Beratung zum Thema Erbschaftsrecht im Ausland zu bekommen?

Vielen Dank schon mal fürs Antworten :-)