Hallo zusammen, werden die Angaben in einer Wohnungsgeberbescheinigung auf ihre Richtigkeit überprüft? Der Vermieter trägt die Daten eigenmächtig ein und übergibt es dem Mieter zur Wohnungsan- bzw. -ummeldung.

Es geht darum, wenn der Mieter es versäumt hat, sich rechtzeitig umzumelden. Ob der Vermieter ihm da problemlos unter die Arme greifen könnte.

http://dasing.vg-dasing.de/index.php?id=2316,2

mfg