Hallo :-) Ich bin 29 Jahre alt und Alleinerziehende Mama von einer 6 jährigem Tochter.... bis vor einem Jahr hatte ich keinen Kontakt zu den Kindesvater, nun verstehen wir uns gut und überlegen uns zusammenzuziehen... derzeit bin ich Auszubildende und im dritten Lehrjahr... bekomme mein ausbildungsgehalt, Berufsausbildungsbeihilfe,unterhalt,Alleinerziehendenzuschlag und den regalsatz vom Jobcenter für meine Tochter + einen kleinen Zuschlag für die Miete... er arbeitet Vollzeit und verdient 1900€ netto. Wenn wir zusammenziehen, würde Alleinerziehendenzuschlag und unterhalt wegfallen...muss er für uns komplett aufkommen? Was fällt bei mir alles weg? Sind wir eine bedarfsgemeinschaft oder im ersten Jahr eine Wohngemeinschaft? Vielen lieben Dank im Voraus für antworten :-)