Hallo

Ein Eigentümer einer Wohnung innerhalb eines Wohnkomplexes mit weiteren 30 Wohnungen hat ein lebenslanges Nießbrauchrecht über ein Notar an einer Person übertragen. Nun liegen Reparatur- und Sanierungsarbeiten an, wie z. B. eine Dachsanierung ( keine komplette Erneuerung) und Instandhaltung der Fassade.

Nach §1041 BGB heisst es:

Erhaltung der Sache

1Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. 2Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.

Meine Frage:

1) Ist der Eigentümer verpflichtet die Rücklagen für Sanierungsarbeiten zu leisten oder aber der Nießbrachinhaber?

2) Welche Kosten muss ein Eigentümer überhaupt leisten wenn er ein lebenslanges unendgeltliches Nießbrauchrecht übertragen hat hat?

Vielen Dank