Wir hatten auch Probleme mit der Erstattung durch Involatus.... Dass die Erstattung 12 Wochen (oder noch länger dauern soll) ist auf jeden Fall nicht zulässig. Die Gründe, die Involatus hier gerne vorschiebt, haben keinen Bestand vor Gericht.

Wenn über Opodo gebucht wurde, ist es nicht zulässig, dass Involatus an Opodo überweist, sondern es muss direkt an den Fluggast erstattet werden (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2019 - 55 C 224/18).

Die Bearbeitungsgebühr, die Involatus hier in -klar- rechtswidriger Weisse unterschiebt hat auch keinen Bestand vor Gericht.

Wir haben diese "Involatus Spielchen" nicht mitgespielt, sondern nach Ablauf gesetzter Frist den Tickepreis eingeklagt und uns den Gesamtbetrag (damit auch die unzulässige Bearbeitungsgebühr) inklusiv Zinsen vor Gericht geholt. Die Argumentation, dass doch -scheinbar- an den Drittanbieter überweisen wurde, verfängt, denn hier tritt keine Erfüllung i.S.d. § 362 BGB ein....

Involatus hat die Klage souverän gegen uns verloren. Der einzige Ausweg bei Involatus ist wohl (leider) Klage einreichen.

Wer das Urteil (es gibt auch noch weitere Urteile gegen Involatus) und weitere Infos möchte, kann gerne anfragen: involatusabzocke@gmx.de