Erstmal zur Situation: Skoda Fabia 3 Combi mit 50kg Stützlast eingetragen und 1000. Kg zulässigem Gesamtgewicht bei gebremsten Anhängern. Anhängerkupplung habe ich nachgerüstet. Der Wagen war nicht technisch nicht vorbereitet, in der Zulassungsbescheinigung steht aber alles über Anhängerbetrieb e.t.c. drin. Der Plan ist einen Wohnwagen damit zu ziehen, wo es mit 50kg zulässiger Stützlast ja schon sehr eng wird.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Darf ich rechtlich gesehen mit meinem Auto (50kg Stützlast) mit Anhängerkupplung (86kg Stützlast) und einem Anhänger mit zulässiger Stützlast von 75 kg fahren, sofern ich bei der tatsächlichen Stützlast die 50 kg nicht überschreite ? Es geht hier um das Rechtliche. Das man die maximale Stützlast immer auslasten sollte e.t.c. ist mir klar. Allerdings finde ich zum oben genannten Thema nichts im Internet.

Meine zweite Option wäre eventuell den Wagen nachrüsten zu lassen sofern dies möglich ist. Vielleicht kann man ja so noch die 75kg erreichen durch stärkere Federn oder ähnlichem. Da werde ich mich mal bei Skoda erkundigen, aber vielleicht ist hier ja zufällig jemand mit persönlichen Erfahrungen.