Hallo!

Ich hätte da mal wieder eine rechtliche Frage.

Ein Lehrer wollte meinen Sohn heute nachsitzen lassen, ohne mich vorher darüber informiert zu haben. Natürlich malt man sich als Mutter die allerschlimmsten Dinge aus, wenn das Kind nicht wie vereinbart nach Hause kommt!

Laut des nordrheinwestfälischen Schulgesetzes § 53 Absatz 2 ist "die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern gestattet".

Am Telefon sagte mir der Lehrer soeben, er sei dafür nicht zuständig. Angeblich sei es Aufgabe der Kinder die Eltern zu informieren.

Was ist denn nu richtig???