Hallo!

wir benötigen eure Hilfe, da wir keinen Denkfehler haben möchten!

03/23 haben wir unser erstes Kind geboren. Elternzeit wurden 15 Monate bei AG beantragt (bis Juni 24) + Elterngeld über diesen Zeitraum

Wir hätten gerne ,,2 under 2" und haben diesbezüglich einige Fragen!

  1. Würden wir Februar oder März '24 erneut schwanger werden und das Kind im November oder Dezember zur Welt bringen, welcher Bemessungszeitraum gilt?

Wir dachten so:

  • Februar schwanger - Kind kommt im Nov ; Bemessungszeitraum: August 2022-Februar 2023 / 14 Monate ausklammern (März 23-Mai24) / Juni 24 - September 24 ?
  • März schwanger - Kind kommt im Dez ; Bemessungszeitraum: September 2022 - Februar 2023 / 14 Monate ausklammern (März 23-Mai24) / Juni 24 bis Oktober 24?

Richtig ?

  1. Stimmt es, dass man 14 Monate EG ausklammern kann? Wenn JA - Wie funktioniert das?
  2. Würde dann das MuSchu-Geld aus der ersten Schwangerschaft, welches nicht als Einkommen zählt, automatisch (zusätzlich) ausgeklammert oder zählt dieser Monat einfach als ,,0-Monat"?
  3. Wenn wir 3-4 Monate vor Elternzeit-Ende schwanger werden würden, muss ich es dem AG direkt sagen?

Wir bedanken uns schonmal für Antworten😇☺️