Elterngeld Bemessungszeitraum?
Hallo!
wir benötigen eure Hilfe, da wir keinen Denkfehler haben möchten!
03/23 haben wir unser erstes Kind geboren. Elternzeit wurden 15 Monate bei AG beantragt (bis Juni 24) + Elterngeld über diesen Zeitraum
Wir hätten gerne ,,2 under 2" und haben diesbezüglich einige Fragen!
- Würden wir Februar oder März '24 erneut schwanger werden und das Kind im November oder Dezember zur Welt bringen, welcher Bemessungszeitraum gilt?
Wir dachten so:
- Februar schwanger - Kind kommt im Nov ; Bemessungszeitraum: August 2022-Februar 2023 / 14 Monate ausklammern (März 23-Mai24) / Juni 24 - September 24 ?
- März schwanger - Kind kommt im Dez ; Bemessungszeitraum: September 2022 - Februar 2023 / 14 Monate ausklammern (März 23-Mai24) / Juni 24 bis Oktober 24?
Richtig ?
- Stimmt es, dass man 14 Monate EG ausklammern kann? Wenn JA - Wie funktioniert das?
- Würde dann das MuSchu-Geld aus der ersten Schwangerschaft, welches nicht als Einkommen zählt, automatisch (zusätzlich) ausgeklammert oder zählt dieser Monat einfach als ,,0-Monat"?
- Wenn wir 3-4 Monate vor Elternzeit-Ende schwanger werden würden, muss ich es dem AG direkt sagen?
Wir bedanken uns schonmal für Antworten😇☺️
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