Hallo,

nach Rückgabe meines Bauantrags vom Landratsamt stellte ich fest, daß nur ein Teil der notwendigen Unterschriften von mir und der Rest vorr. gefälscht. Ist das eine Dokumentenfälschung und damit der Antrag nicht rechtswirksam ? Mit welcher Strafen muss derjenige rechnen der die Unterschift gefälscht hat ?

Vielen Dank schon jetzt für eine kurze Klärung.

Matthias Schmich