Das mag eine Meinung sein, allerdings muss man hier differenzieren:
Kriminelle Subjekte einer Strafe zufuehren ist legitim, die Abschiebung zu fordern wuerde aber bedeuten, dass sie ihrer Strafe entgehen... rechtlich und moralisch kann man hier Rassismus allerdings sehen, da Du diese Forderung auf suedlaendische/afrikanische Straftaeter begrenzt - wuerde dies auch fuer australische, skandinavische, russische und alle anderen Straftaeter gelten, dann waere es nicht rassistisch.
Die Forderung den Bau von Moscheen zu verbieten ist nicht rassistisch, aber strafrechtlich relevant, da dies gegen die Religionsfreiheit im Grundgesetz verstoesst!
Auch kann in unserem Staat eine Demonstration nicht verboten werden, gleich welcher Herkunft die Demonstrierenden sind. Eine Forderung danach waere strafrechtlich relevant, da die Versammlungsfreiheit in unserem Land durch das GG garantiert wir. Und ja, das waere Rassismus.
Nebenbei: das GG ist NICHT veraenderbar!
Kindergeld bekommen hier alle, ob die nun aus Skandinavien kommen, auss Russland oder aus Syrien - die Forderung dieses fuer alle nicht hier geborenen einzustellen waere legitim, dies an der Herkunft festzumachen wuerde gegen das GG verstossen und waere damit a) strafrechtlich relevan und b) rassistisch!