Hallo,

meine Chorlehrerin Frau B. war wegen einer Krankheit seit über einem Monat nicht in der Schule (Gymnasium in Bayern) und ihr Unterricht ist immer ersatzlos ausgefallen.

Dennoch soll bald eine Klausur stattfinden, bei der wir drei Lieder vorsingen und Fragen beantworten müssen. Wir hatten in der Zeit ihrer Abwesenheit auch keine Möglichkeit, zusammen zu proben. Der einzige Kontakt zu Frau B. hat außerschulisch über E-Mail stattgefunden, wodurch wir auch die Themen für die Klausur erfahren haben.

Unabhängig davon ob ich die Klausur schreiben will oder nicht: Ist es (trotz privatem Nachrichtenaustausch) überhaupt zulässig, nach so langer Abwesenheit eine Klausur zu schreiben oder hätte sich Frau B. anders verhalten müssen?

Danke im Voraus für eure Hilfe!