Hallo zusammen.

Ich arbeite in einem Betrieb mit einer 40 Std. Woche. Die Arbeitszeit ist durch einen Dienstplan festgelegt. Nun möchte der Arbeitgeber, dass ich 30 Minuten vor dem eigentlichen Dienstbeginn anfange um die Räume herzurichten, damit ich zum eigentlichen Dienstbeginn sofort anfangen kann. Diese 30 Minuten werden nicht bezahlt und zählen nicht als Überstunden.

Ich bin der Meinung, dass das Vorbereiten meines Arbeitsplatzes bereits zur Arbeitszeit gehört und dementsprechend, wenn ich das 30 Minuten vor Öffnung des Betriebes für die Öffentlichkeit machen soll, mein Dienstpan geändert werden muss.

Ich habe kein Problem damit, 30 Minuten früher zu erscheinen. So habe ich ohne Zulauf die Ruhe, um die Räume vorzubereiten. Ich habe nur ein Problem damit das dies unentgeltlich und sozusagen in meiner Freizeit geschehen soll.

Ich suche nach Gesetzen oder Richtlinien,die ich dem Arbeitgeber vorlegen kann. Kann mir hierzu jemand helfen? Vielen Dank!