Hallo, ich habe einen Wohnwagen gekauft aus den 80er Jahren. Dieser war angemeldet bis 1997, danach wurde er laut Brief "vorübergehend stillgelegt".

So wie ich im Internet bisher lesen konnte, muss ich für eine Wiederzulassung ein Vollgutachten erstellen lassen. Muss ich den Wohnwagen für das Vollgutachten auf die neusten Standarts bringen oder reichen für eine Vollabnahme (da er ja schon mal zugelassen war) die Standarts der 80er Jahre? Weiß jemand welche Kosten circa für ein Vollgutachten entstehen und welche Vorgaben ich für dieses Vollgutachten alle erfüllen muss?

Liebe Grüße