Hey globix, vor dem Gesetzt ist dies die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (»Vier-Monats-Lücke«). Einen komerziellen Veranstalter dürfte dies aber nicht besonders interessieren. Du bist weder Schüler noch Student/Azubi/FSJler. Hatte vor einigen Jahren das selbe Problem.

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Hey, bezüglich Kameras im öffentlichen und nicht öffentlichen Räumlichkeiten habe ich bei http://www.tk.de/tk/tk-ratgeber/recht-und-gesetz/ueberwachung-kamera/272190 einen netten Artikel gefunden. Dieser besagt, dass in öffentlich zugänglichen Räumen eine heimliche Videoüberwachung aufgrund von diversen Gesetzten immer verboten ist.

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