Ich habe mir jetzt einige Beiträge hierzu durchgelesen, jedoch widersprechen diese alle der gesetzlichen Regelung, meines Erachtens

Nehmen wir an, dass ihm Arbeitsvertrag keine Regelung zur Krankmeldung getroffen wurde, sprich die gesetzliche Regelung findet Anwendung. Warum gehen alle davon aus, dass die Krankmeldung bereits am 3 Tag beim Arbeitgeber sein muss?

Ich zitiere mal aus §5 EntgFG

"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."

Bin ich Montag krank und kann Donnerstag wieder arbeiten gehen, ist keine Bescheinigung notwendig. Das Gesetz sagt doch eindeutig aus, dass eine Meldung erst notwendig ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert? Die Krankmeldung wäre somit auch erst am Donnerstag beim Arbeitgeber vorzureichen.

Wo ist hier mein Denkfehler?