Hallo Leute, meine Frage: Darf man sich gegen einen Polizeihundangriff verteidigen, wenn dieser gegen einen angesetzt wird?

Bevor die Diskussion entfacht "Was hast du denn vor" oder "Verbrecher haben das verdient" (solche Antworen fand ich nämlich in englischenspr. Foren, aber die Frage wurde nicht beantwortet), das ist nicht meine Frage, und nein ich habe nichts vor :P

Aber manchmal werden ja Polizeihunde auch gegen Verdächtige eingesetzt, bei denen eben nur ein Verdacht vorliegt, wenn dieser die Flucht ergreift... Angenommen diesem Verdächtigem ist tatsächlich nichts nachzuweisen, aber er hat sich gegen den angreifenden Hund verteidigt, sodass dieser evtl. sogar Schaden nimmt. Liegt dann ein konkreter Tatbestand vor?

Meine Vermutung ist, dass das nur "Beschädigung öffentl. Eigentums" oder sowas ist, kann man auf Notwehr oder ähnliches plädieren?