Hallo liebes Forum, ich hoffe ich hab das thema in den richtigen Themenbereich gestellt und hoffe auf Hilfe eurerseits. Folgende Problematik: 2 Freunde und Ich wurden auf dem Rückweg von Amsterdam vor einigen Tagen von der Bundespolizei kontrolliert und mit ca. 6 gramm Marihuana in 6 Tüten erwischt. Nun kam ein Brief, in dem steht, dass wir 13g brutto Marihuana geschmuggelt haben und dass wir dazu eine schriftliche Stellungnahme schreiben können etc. Wir hoffen natürlich auf eine Einstellung des Verfahrens, was man bei einer ursprünglichen Menge von 6 g (2g pro Person) und ohne polizeilicher Auffälligkeit von 3 Schülern erwarten sollte. Wir würden die Tat natürlich bestehen, allerdings für die richtige Angabe der Menge von 6 g. Die 13g brutto kommen mit Sicherheit mit dem Wiegen des Inhalts mit den 6 Tüten zustande. Nun an die Experten und die die Ahnung davon haben: Sollte man diese schriftliche Stellungnahme, die mit einer polizeilichen Vorladung gleichzusetzen ist (wie es im Brief steht), wahrnehmen und wenn ja, sollte man die Tat zugeben, die den Betrag 13g enthält, oder nicht zu geben, da es sich um 6g Marihuana handelt.

Bitte um schnelle Hilfe. !!!

danke