Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage an euch:

Ausgangslage: Personen M und F besitzen ein Haus und möchten darauf eine Hypothek aufnehmen. M und F wohnen allerdings nicht alleine im Haus, dort gibt es noch die Person A. Die Person A hat ein lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus.

Nun die Frage, wie wirkt sich dieses lebenslange Wohnrecht für M und F im Bezug auf die Hypothek aus? Muss A die Zustimmung dafür geben, wird dieser überhaupt informiert?

Vielen Dank für alle die sich die Zeit nehmen diese Frage zu lesen und versuchen sie zu beantworten.