Nur mal so zur Info: Produkte ohne MHD-Pflicht:

Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nach der LMKV nicht erforderlich bei:

„1. frischem Obst, frischem Gemüse und Kartoffeln, nicht geschält, geschnitten oder ähnlich behandelt, ausgenommen Keime von Samen und ähnlichen Erzeugnissen, wie Sprossen von Hülsenfrüchten, 2. Getränken mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent, 3. alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Fruchtnektaren und alkoholhaltigen Getränken in Behältnissen von mehr als fünf Litern, die zur Abgabe an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bestimmt sind, 4. Speiseeis in Portionspackungen, 5. Backwaren, die ihrer Art nach normalerweise innerhalb 24 Stunden nach ihrer Herstellung verzehrt werden, 6. Speisesalz, ausgenommen jodiertes Speisesalz, 7. Zucker in fester Form, 8. Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen oder Farbstoffen oder Aromastoffen und Farbstoffen bestehen, 9. Kaugummi und ähnlichen Erzeugnissen zum Kauen, 10. weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken und hieraus weiterverarbeiteten alkoholhaltigen Getränken.“

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