Ich mache im Moment meinen BF17 Führerschein (habe ich mit 16 1/2 angefangen) jetzt sind es noch ca. 4 Monate bis ich 17 bin. Jetzt habe ich mir eine Simson S51 ganz billig gekauft damit ich sie mit 17-18 fahren kann, weil ich dann ja nur in Begleitung Autofahren darf. Ich dachte die ganze Zeit das, dass kein Problem darstellen würde, aber als ich davon meinen Fahrlehrer erzählt habe erklärte er mit das so, dass man mit dem B Führerschein den AM inbegriffen hat. Mit dem AM schein darf man aber nur Kleinkrafträder bis 45km/h fahren. Jetzt ist meine frage gibt es da wirklich diese Ausnahme für die S51 UND darf ich dann überhaupt mit 17 mit dem BF17 Kleinkrafträder fahren oder muss ich da warten bis ich 18 bin. Hoffe auf gute Antworten, danke ich Vorraus MfG Flo :)