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Die Schweigepflicht bei Minderjährigen kann eingeschränkt sein, das liegt im Ermessen des Arztes. Zuerst einmal gilt sie auch in dem Altern, Voraussetzung ist aber, das eine entsprechende Reife festgestellt werden kann. Wenn der Arzt also denkt, das dir diese Reife fehlt, kann er deine Vater drüber informieren.
eine Einwilligung oder Begleitung von ihm brauchst du nicht, und ein guter Frauenarzt wird in der Situtation auch nachvollziehen, das du diene Vater nicht dabei haben willst.
Die Schweigepflicht gilt generell dann nicht, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung befürchtet wird.
Allerdings ist es recht wahrscheinlich, das der FA in deinem Fall bei deinem Fall sich als nicht an die Schweigepflicht gebunden fühlt und deinen Vater informiert.
Du solltest also deine Vater einweihen, und dich von ihm beim FA abliefern lasen. Bei der Untersuchung hat er natürlich nix zu suchen!
Irgenedwas vor ihm verheimlich ist der klug noch auf Dauer möglich...