Grundsätzlich als erstes: Mit Diplomatie bzw. Sachlichkeit kommt man immer besser zurecht. Das ist klar und das ist auch meine innere Einstellung. Nur war die nicht immer so.

Aufgrund krimineller Handlungen ( Forderung rechtswidriger Gebühren und dem langen hinhalten, bevor man diese erstattete ) einer Bankangestellten, schreib ich diese mal mit

"Nicht geehrte ( XY ) " an. XY steht für den Namen.

Diese Bankangestellte, der Staatsanwalt und der Richter sahen darin eine strafbare Beleidigung nach § 185 StGB, weil sie die Missachtung der Person ausdrückt. Aja.

Es würde laut dem Richter schon reichen, wenn sich der Betroffene beieidigt fühlen würde, damit es strafbar wäre.

Dann kann ja auch ein "Sehr geehrte Frau......." strafbar sein, weil sich der/die Betroffene beleidigt fühlen könnte und hier lediglich Zynismus sieht.

Die Meinungsfreiheit endet nach herrschender Literatur wohl dann, wenn eine Äußerung keinen Bezug mehr zur Sache trägt und ehrverletzend ist.

Ob das ein "Nicht geehrte....." ist, wage ich echt zu bezweifeln.

Ich möchte eure ausdrücklichen Meinungen dazu lesen, ab wann ihr eine Beleidigung als strafbar anseht.

Der § 185 StGB ist ja auch sehr umstritten unter Juristen, weil er sich nur und ausschließlich durch Rechtssprechungen formt.