Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich hier ja einer mit dem Thema aus.

Folgendes: meine Mieterin ist im November 2020 gestorben. Wir hatten immer ein gutes Verhältnis und sie ist auch schon eine langjährige Mieterin von mir. Die Betriebskosten haben wir immer pauschal berechnet (leider nie schriftlich im Mietvertrag festgehalten) - dementsprechend gab es nie eine Abrechnung.

Nun verlangt ihr Sohn (der Erbe) eine Nebenkostenabrechnung für ALLE Jahre, die die Dame zur Miete bei mir gelebt hat. Ist das möglich?!

Mir ist bewusst, dass ich auf Verlangen eine Abrechnung für das Jahr erstellen muss, in dem sie gestorben ist. Das wäre für 2020. Aber alle Jahre davor? Das hat ihn doch theoretisch gar nicht zu interessieren, da die Dame zu diesem Zeitpunkt ja noch gelebt hat. Oder irre ich mich? Kennt sich jemand rechtlich damit aus?

herzlichen Dank für eure Einschätzung!