Wenn ich das richtig verstehe, dann weigert sich eine Person seinen Anteil zu bezahlen? Als Gemein- oder Gesellschafter kann er sich dem aber nur in ganz bestimmten Verhältnissen entziehen.

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Nicht ganz richtig

Ich glaube, das ganze hängt von so vielen Faktoren ab, dass dieses Zitat so als Stammtischparole nicht 100 % richtig ist.

Alleine schon die Definition von dem genannten "recht haben". Was genau ist damit gemeint? Das man eine Wette gewinnt, dass man seine ganz eigene Meinung richtig durchgesetzt hat?

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Nach dem NetzDG wird der beleidigende Inhalt höchstens von der Plattform gelöscht, ein strafrechtliches Verfahren ist bei der Beleidung jedoch nur auf Strafantrag möglich. Wenn du die Beleidigung also gelöscht haben möchtest, musst du es nach dem NetzDG melden. Willst du eine strafrechtliche Verfolgung, musst du einen Strafantrag bei der Polizei/Staatsanwaltschaft stellen.

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