![](https://images.gutefrage.net/media/user/WednesdayFriday/1489928683326_nmmslarge__212_25_508_508_067ba7719b3d16412a6aa57adf100364.jpg?v=1489928685000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Also ich weiß nicht, ob ihr das versteht, aber der Fragesteller meinte, dass die KA für den 05.03. angekündigt wurde und dann am 22.02. die Arbeit auf den nächsten Tag, den 23.02., vorgezogen wurde. Und das ist definitiv nicht erlaubt.