Ich habe vieles unseriöses über Becker und Wendel gelesen und bin jetzt unsicher..

Also Tatbestand wie folgt: Ich habe wine offene Rechnung bei einer Videothek (140€). Darüber habe ich übrigens nie eine Rechnung bekommen sonder direkt den Vollstreckungsbescheid, der mit Hauptforderung, Verfahrenskosten usw. eine Gesamtsumme von 268€ nennt. Der VB ist auf das Jahr 2013 datiert und ich habe ihn jetzt (2016) bekommen (Neustellungsantrag) da ich damals keine gemeldete Anschrift hatte.

Soweit sogut, gegen den VB kann ich jetzt nichts mehr tun..

Jetzt bekomme ich aber Post von RA Claudia Wendel mit Drohungen mein Konto zu pfänden. Die jetzt genannte Summe ist 313€. Habe da angerufen um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und habe jetzt ein Teilzahlungsvergleich (TZV) bekommen mit einer Forderung von 367 + 54 € wegen des TZV.

Außerdem soll ich in dem TZV unterschreiben dass ich mit der neuen Forderung einverstanden bin und dass ich auf Ansprüche von meinem eigenen Konto verzichte. Ist das rechtens so?

Ich muss dazu sagen das ich nie (!) eine Mahnung bekommen habe. Dass ich die Summe des VB bezahlen muss ist mir klar aber was ist mit dem rest? Ich habe sehr viel uber besagte Kanzlei gelesen, was mich sehr verunsichert.

Vielen Dank im Voraus!