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BEDEUTUNGSÜBERSICHT
1. [von Amts wegen] anordnen
2. a. bestimmen, was mit jemandem oder etwas geschehen soll
2. b. etwas besitzen, haben (und sich dessen uneingeschränkt bedienen, es nach Belieben einsetzen können)
3. (Papierdeutsch, auch scherzhaft) sich irgendwohin begeben
SYNONYME ZU VERFÜGEN
anordnen, anweisen, befehlen, beschließen, bestimmen, dekretieren, entscheiden, sich erklären, erlassen, festlegen, [fest]setzen, kommandieren, veranlassen, verhängen, verordnen, vorschreiben, vorsehen; (gehoben) auferlegen, gebieten, heißen; (bildungssprachlich) diktieren, fixieren, präskribieren, statuieren; (abwertend) administrieren; (bildungssprachlich, oft abwertend) reglementieren; (Amtssprache) befinden
die Entscheidungsgewalt/Verfügungsgewalt haben, in Händen halten, nach Belieben verfahren; (gehoben) schalten und walten; (bildungssprachlich) disponieren
aufweisen, sich auszeichnen, besitzen, [in Besitz/in Händen] haben, vorzuweisen/zur Verfügung haben; (gehoben) sein Eigen nennen http://www.duden.de/rechtschreibung/verfuegen