Ich bin krankenschwester und diabetesassistentin von Beruf und arbeite seit 5jahren in einer Praxis mit derzeit 1vollzeitkraft und 5teilzeitkräften einschließlich mir. Vor 2jahren wurde eine kollegin gekündigt weil sie mit dem AG ein Verhältnis hatte. Jetzt sind die beiden ein paar und der Chef lebt in Scheidung. Sie soll nun wieder in der Praxis anfangen zu arbeiten,weshalb mir der AG betriebsbedingt gekündigt hat. Er nannte private gründe und die auswirkung auf seinen betrieb.Er sprach am 29.9.die Kündigung mündlich zum 30.11.aus da sie dann am 1.12.beginnen wird. (Sie ist arzthelferin und diabetesberaterin(1stufe höher als assistentin bringt somit abrechnungstechnisch mehr) und wird in vollzeit beschäftigt sein)Wegen Überstunden schlug er mir dann den 31.12.vor weil ich keine Auszahlung der Stunden wünschte. Das Weihnachtsgeld dürfe ich behalten.... Vollständigkeitshalber möchte ich noch betonen dass mir nicht angeboten wurde die Arbeitsstunden aufzustocken.auch wurde eine arzthelferin im August noch eingestellt die sich noch Id probezeit befindet ( beide also die neue und seine Lebensgefährtin sind befreundet) Ist eine mündliche Kündigung in Kleinbetrieben rechtens? Und ab wann gilt sie?Das kündigungsschutzgesetz gilt ja erst ab 10mitarbeitern in vollzeit. Darf ich Abfindung verlangen bzw.welche Möglichkeiten habe ich generell noch?! Frage-Themen Kündigungsschutz auch in kleiner arztpraxis , Neubesetzung einer zuvor betriebsbedingten gekündigten stelle