Wir haben vor längerer Zeit einen Gutschein für ein historisches Dinner auf der Festung Königstein geschenkt bekommen. Der Gutschein ist gültig bis 31.12.2017. Gestern wollten wir diesen Gutschein über die Plattform von J.S. einlösen. Allerdings kam die Meldung, dass dieser Gutschein nicht mehr gültig ist, da der Veranstalter nicht mehr mit Ihnen zusammen arbeitet. Nach einiger Recherche haben wir aber sehr schnell festgestellt, dass genau das gleiche Angebot bei J.S. noch als Gutschein gekauft werden kann. Mit den gleichen Leistungen, die in unserem Gutschein aufgeführt sind. Nach telefonischer Rückfrage bei J.S. wurde uns mitgeteilt, dass dieses Angebot nun ca. 30,00€ teurer, und deshalb unser Gutschein nicht mehr gültig ist. Uns wurde lediglich angeboten, den Gutschein in ein anderes "Erlebnis" gegen Aufpreis umzuwandeln oder den Kaufpreis zu erstatten. Allerdings könnten wir auch das historische Dinner gegen Aufpreis neu buchen. Unsere Frage: ist es Rechtens, dass J.S. eine Leistung der er verkauft hat, aus Gründen, die nur er selbst zu verantworten hat, die Einlösung verweigert. Um es noch einmal zu verdeutlichen: Die Leistungen, die in unserem Gutschein aufgeführt sind, kann man heute noch 1:1 bei Jochen Schweizer erwerben, nur teurer. Lohnt es sich, dagegen juristisch vorzugehen?