Wir haben eine Wohnung an eine ukrainische Flüchtlingsfamilie vermietet. Die Miete wird vom Jobcenter bezahlt. Aus persönlichen Gründen muss die Familie schnellstmöglich zurück in die Ukraine. Wird die Miete bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten vom Jobcenter weitergezahlt?

Oder wer zahlt die Miete für die nächsten 3 Monate?

lg

Simone