Ich bin seit Mai 2014 krankgeschrieben, beziehe seit dem 15.06.14 Krankengeld und habe nun auf Anregung der Krankenkasse eine Reha beantragt und auch bewilligt bekommen, allerdings in einer Klinik in welche ich nicht möchte, zumal sie nicht mein Gesundheitsbild förderlich erscheint. Meine behandelnden Ärzte stimmen dem zu. Alternativ habe ich 3 Kliniken gefunden, die mich ebenfalls kutzfristig aufnehmen könnten. Ich müsste nun einen Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einlegen, worin ich kein Probelm sehe, doch der Kostenträger benötigt ca. 10 Tage bis ein neuer Bescheid erlassen werden kann. Darf die Krankenversicherung mir nun das Krankengeld für diese durch meinen Widerspruch verursachte Verzögerung streichen, bzw. verweigern?