Hallo Zusammen,

wir haben letzte woche einen Gebrauchten bei VW bestellt (3/4 Jahr alt, VW Caddy). Nach Unterzeichnung, aber vor Abholung - also auf dem Hof des Händlers -  hat er einen leichten Hagelschaden erlitten (angeblich nur 2 Dellen), die vom Händler repariert wurden (rausziehen/drücken, keine Lackarbeiten). PKW war da noch nicht auf uns zugelassen, das geschieht heute. Übergabe ist für Donnerstag vereinbart.

Wir haben am Wochenende schon die Finger wund-gegoogelt, dennoch bleibt eine Frage:

Bei meinen Recherchen ist mir auch ein Beitrag untergekommen (in einem Forum, leider nicht auf einer Versicherungs- oder juristischen Seite).

Dort wurde geschrieben, dass eine Versicherung keinen Hagel-Schaden übernimmt, wenn das KFZ schon einen hatte. Gilt das auch für reparierte Schäden? Werden solche Schäden in einer zentralen Datenbank gespeichert, also Besitzer- und Versicherungsübergreifend? Möglich, bzw. wahrscheinlich ist ja auch, dass dieser Schaden keiner Versicherung gemeldet wurde, da das KFZ zu dieser Zeit ja nicht angemeldet war, ich vermute, der Händler hat die Reparatur auf seine Kosten durchgeführt hat.

Also, was sollten wir tun, wenn der Händler uns diesen Schaden unterschreiben lässt (wie bei einem Unfall-Fahrzeug). Preis-Minderung verlangen? Rücktritt vom Vertrag?

Ich möchte die Versicherung nicht betrügen, aber ich möchte auch nicht auf eine Schadenregulierung verzichten, sollte uns mal ein Hagelschaden passieren.

Vielen Dank, falls hier jemand mehr Ahnung hat als wir :-|