Hallo zusammen,

leider habe ich trotz intensivem Suchen noch keine Antwort gefunden, also frage ich mal selbst:

Mein Noch-Ehemann beindet sich in der Privatinsolvenz und hat nur seinen gesetzlichen Selbstbehalt. Mit welcher Summe werden die Scheidungskosten berechnet? Nach dem Nettogehalt oder nach dem Selbstbehalt?

Danke vorab für Eure Antworten!