Mein Sohn hat vor 4 Jahren die ehemals gemeinsame 3 Zimmerwohnung als Hauptmieter übernommen. Sie war ihm aber 1. zu groß für ihn allein und

2. ein wenig zu teuer

Der Einzug eines Freundes löste beide Probleme. Der Vermieter hatte die Untervermietung erlaubt und dafür 50,-€ auf die Miete aufgeschlagen.

Der Freund zog irgendwann aus, mein Sohn fand einen neuen Untermieter und meldete den Wechsel der Hausverwaltung. Nun heißt es, die Erlaubnis gelte nicht generell, sondern nur für diesen ursprünglichen Untermieter.

Muss, bei einmal erteilter Erlaubnis plus Mietaufschlag für die Untervermietung der Vermieter jedes mal neu gefragt werden?