Guten Abend, in meinem Mietvertrag steht folgendes:

„1. unbefristetes Mietverhältnis.
Das Mietverhältnis beginnt am Tag/Monat/Jahr.

Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit…“

“2. Die Regelung des Paragraphen 545 BGB, wonach sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt, wird ausgeschlossen. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert.“

Was genau sagt mir jetzt der Absatz 2?

Da unser Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft, ist der 2. Teil doch eigentlich hinfällig oder?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen.