Folgendes: Ein Bekannter ist seit der Mitgliedsversammlung im Februar 2015 zum Kassenwart und somit 2. Vorstandsmitglied gewählt worden. Notariell wurde das ganze noch NICHT beurkundet beim Amtsgericht. Aufgrund größerer Auseinandersetzungen mit dem 1. Vorstandsmitglied will mein Bekannter jetzt alle Ämter niederlegen.
Meine Fragen wären jetzt 1. Ist er schon durch die Mitgliedsversammlung rechtskräftiger Kassenwart oder ist er das gar nicht, da dies noch nicht beim Amtsgericht beglaubigt wurde.
- Wie ist das mit eine Amtsniederlegung zwecks zu Unzeit etc. - sollte er erst warten bis zur nächsten Mitgliedsversammlung (das wäre dann erst in einem Jahr) bzw sind irgendwelche Fristen einzuhalten?
Der Verein eigetragener Verein
Ich hoffe jemand hat einen Rat oder auch einen Paragraphen in einem Gesetz - das Internet liefert leider keine genauen Aussagen.
Vielen Dank schonmal