Guten Abend,
ich glaube dieses kleiner Artikel sollte die Frage beantworten
Christen sind Anhänger des Christentums und gehören gemäß dem Heiligen Qur'an zu den besonders schützenswerten Buchreligionen, und ihre Anhänger genießen die Sonderrechte der Leute des Buches [ahl-ul-kitab] in einer islamischen Umgebung.
Ausgehend von dem - aus islamischer Sicht - großen Propheten Jesus (a.), dem Sohn der Maria (a.), werden Christen im Heiligen Qur'an als "Nazarener" bezeichnet.
Christen haben unter einer idealen islamischen Herrschaft die gleichen Bürgerrechte wie jeder andere Bürger mit dem Zusatz, dass sie als Anhänger einer Buchreligion Sonderrechte im Personenstandsrecht (z.B. Eheschließung, Scheidung, Begräbnis usw.) genießen sowie in der kircheninternen Liturgie ihr eigenes Recht anwenden dürfen (z.B. Messwein). Als Leute des Buches [ahl-ul-kitab] sind sie zudem auf Wunsch vom Wehrdienst befreit, müssen dann aber als Ausgleich eine Schutzsteuer [dschizya] entrichten. [...] In allen Fällen sind sie unter islamischer Herrschaft Schutzbefohlene [dhimmi], deren besonderer Schutz den Muslimen eine religiöse Verpflichtung [wadschib] ist und sich nicht nur auf die Person bezieht sondern auch auf die Sonderrechte der jeweiligen Buchreligion.
Ein geschichtlich sehr frühes Abkommen zwischen Imam Ali (a.) und den Christen ist heute noch im Wortlaut erhalten. In der Geschichte " Imam Alis (a.) Regierungsrente an einen Christen" ist dokumentiert, wie Bedürftige der Christen von der Islamischen Gemeinwohlkasse [bait-ul-mal] versorgt wurden.
Die Hauptkritik des Islam an Christen besteht in deren Glauben an die Dreieinigkeit. Allerdings gab es in der Anfangszeit des Christentums zahlreiche angesehene hohe Geistliche, die ebenfalls die Theorie der Dreieinigkeit nicht anerkannt haben, wie z.B. Irenäus von Lyon, Marcellus von Ancyra oder Paul von Samosata.
Die Behauptung von einzelnen Muslimen lässt sich nicht auf die Religon des Islams zurückführen lassen.