Guten Abend liebe community,

folgende Frage. Wenn der Mieter im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 2 (!!) Monaten hat und seine Kündigung am 01.12 der Vermieterin zustellt, und die Vermieterin diese am 02.12 nachweislich erhalten hat, ist das Mietverhältnis doch zum 31.01. gekündigt ? In der Karenzzeit sind ja reine werktage enthalten und keine Feiertage oder Sonntage inkludiert. Wenn also die Kündigung, wie erläutert, am 01.12 rausging und am 02.12 bei der Vermieterin einging, ist es dann so, als hätte man im November gekündigt? Dann würde ja der komplette Dezember und Januar als 2 volle Monatsenden gelten und die Frist zum 31.01 wäre somit wirksam.

Liege ich da richtig?

Mit freundlichen Grüßen