Kurzum gesagt, ich habe damals an der Schule teilgenommen bis zum ersten Halbjahr, im zweiten Halbjahr hab ich keinen Tag und keine Sekunde am Schulgeschehen teilgenommen. Ich habe mich allerdings nicht abgemeldet und wurde auch nicht abgemeldet. Das heißt ich hätte doch theoretisch gesehen ein Recht auf ein Abgangszeugnis, da ich bis zum Ende des Schuljahres als Schüler gelistet worden bin? Das ich das Zeugnis, welches wahrscheinlich nur mit 6en befüllt ist, nicht brauche und freiwillig weder im Lebenslauf noch irgendwo anders angeben werde, ist ja wohl offensichtlich. Nur verweigert mir die Schule den Abgangszeugnis, weil sie damals mein Abgangszeugnis nicht zusammengestellt haben, da sie davon ausgegangen sind, das ich damals sowieso nicht erschienen wäre. Und jetzt wäre es Ihnen zu viel Aufwand um sich damit zu beschäftigen, da das Zeugnis von niemanden verlangt werden würde und ich das Zeugnis so oder so aus keinem anderen triftigen Grund benötigen würde. Ich will das Zeugnis aber trotzdem haben, könnte ich also rechtlich dagegen vorgehen? Ich meine, wenn ich im Recht bin, kann mir ja nichts passieren.