In Deutschland gilt für Männer der Exhibitionismusparagraph §183.
Interessanterweise nicht für Frauen, soviel zur Gleichberechtigung ...
Einem Mann kann bis zu einem Jahr Gefängnis drohen, aber nur, wenn Anzeige ergeht, also wenn sich irgendein Passant gestört fühlt. Die Polizei darf selbst keine Anzeige erstatten, nur auf eine solche reagieren.
Das erklärt vermutlich greif63's Erfahrung.
§183 StGB:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.